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Non-Compliance-Geräte

In einigen Fällen reicht die Behandlung mit einer festen Zahnspange nicht aus, um die Zähne in die gewünschte Position zu bewegen – beispielsweise, wenn die hinteren Backenzähne verschoben oder das Wachstum des Oberkiefers gefördert werden soll. Dann ist der Einsatz weiterer Geräte sinnvoll.

Sogenannte Non-Compliance-Geräte erfordern keine aktive Mitarbeit des Patienten, da sie fest mit den Zähnen verbunden sind.

Ohne Mitarbeit: Non-Compliance-Geräte, Zahnspange Olpe

Beispiele für Non-Compliance-Geräte:

  • Miniimplantate werden in den Kieferknochen eingesetzt, um eine feste Zahnspange daran zu verankern. Sie kommen zum Einsatz, wenn einzelne Zähne unabhängig von den anderen bewegt werden sollen.
  • Der Lingualbogen wird an den ersten großen Backenzähnen befestigt und verhindert ein Verschieben dieser Zähne, z. B. wenn Milchzähne zu früh fehlen.
  • Eine Gaumennahterweiterungsapparatur dehnt einen zu schmalen Oberkiefer. Der notwendige Druck wird durch eine kleine Schraube erzeugt, die kontinuierlich weitergestellt wird.
  • Die Forsus-Apparatur kommt bei einem zu weit zurück liegenden Unterkiefer (Überbiss) zum Einsatz. Sie nutzt mittels einer Druckfeder das Wachstum des Unterkiefers sowie die Kräfte der Mundmuskulatur, um den Unterkiefer nach vorne zu bewegen.

Mehr über Non-Compliance-Geräte erfahren Sie im KFO-Ratgeber.